Eigentümer und Pächter

Welche Nutzungseinschränkungen löst eine Leitung aus?

Die von der Leitung betroffenen Flächen können meist wie bisher genutzt werden. Innerhalb eines technisch erforderlichen Schutzstreifens gelten für Eigentümer und Pächter einige Auflagen. Sie betreffen etwa die zukünftige Bebauung und die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung. Verboten sind alle Maßnahmen und Arbeiten, die den Betrieb der Leitung gefährden könnten.

Was bekommen die Betroffenen als Gegenleistung?

Für die Inanspruchnahme der Grundstücke durch die Leitung stehen den Grundstückseigentümern und Pächtern Entschädigungen zu.
Wesentliche Entschädigungspositionen:
• Leitungsrecht im Grundbuch (Dienstbarkeit)
• Bewirtschaftungserschwernisse und Nutzungsausfälle (z.B. an Maststandorten, Schilderpfählen, Kabelmuffen, Kabelübergabestationen)
• Pauschale Aufwandsentschädigung
• Flur- und Aufwuchsschäden, Mehraufwendungen während der Bauzeit (Durchschneidungsschäden) sowie Wiederherstellung der Flächen (sofern dies durch Eigentümer oder Pächter erfolgt)
• Ggf. entfallene EU-Prämienansprüche
• Folgeschäden (Ertragsausfälle in den Folgejahren)

Wie laufen die Verhandlungen ab?

Um die Höhe der Entschädigung bestimmen zu können, werden die örtlichen Verkehrswerte ermittelt. Mit dem Landwirtschaftsverband werden Entschädigungspositionen und weitere vertragliche Regelungen abgestimmt.

Die Verhandlungen beginnen mit einem persönlichen Gespräch. Dabei besprechen Vertreter von Amprion mit dem Eigentümer das Vorhaben und dessen persönliche Betroffenheit. Die vertraglichen Regelungen und Entschädigungspositionen werden erläutert.
Danach legt Amprion einen Vertragsentwurf vor. Nach Vertragsabschluss werden die vereinbarten Rechte und Pflichten („Leitungsrechte“) im Grundbuch eingetragen. Sofern keine Einigung erzielt wird, kommt nach erfolgter Planfeststellung ein Enteignungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz als letztes aller möglichen Instrumente infrage.

Amprion schließt mit den Eigentümern oder Pächtern eine Vereinbarung, in der die Grundstücksnutzung sowie z.B. die Regulierung der Flur- und Folgeschäden geregelt wird.
 

 

 

 

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