Geschäftsvorfälle

Gemäß Abb. 2 gibt es in jeder der vier deutschen Regelzonen im Regelblock Deutschland beliebig viele Bilanzkreise.

Mögliche Geschäftsvorfälle

Dabei kann nach den folgenden zwei Klassen von Geschäftsvorfällen unterschieden werden, die jeweils in Untergruppen aufgeteilt sind:

a

Regelzonenüberschreitende Geschäfte innerhalb Deutschlands

b

Staatsgrenzenüberschreitende Geschäfte

a

Geschäfte zwischen Bilanzkreisen innerhalb einer Regelzone

b

Kraftwerke, die mehr als einen Bilanzkreis beliefern

c

Energiebezug eines Endverbrauchers von mehreren Bilanzkreisen

d

Produktion und Verbrauch von Energie innerhalb einer Regelzone

 

Zusätzlich zu den Fahrplänen, die aus den oben genannten Geschäftsvorfällen resultieren, werden in einigen Fällen detailliertere Fahrpläne ("Ausspeisefahrpläne") für Abrechnungszwecke benötigt.

Im Folgenden werden diese Geschäftsvorfälle näher erläutert und die hierfür notwendigen Fahrpläne benannt.

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