Geschäfte zwischen Bilanzkreisen innerhalb einer Regelzone

Innerhalb einer Regelzone sind Fahrplangeschäfte zwischen allen in der jeweiligen Regelzone angemeldeten Bilanzkreisen möglich. Dem Übertragungsnetzbetreiber wird nur das Saldo der Geschäfte zwischen zwei Bilanzkreisen gemeldet. Die Fahrplananmeldung geschieht von beiden beteiligten Bilanzkreisen und erlaubt dem Übertragungsnetzbetreiber damit, die Konsistenz der angemeldeten Fahrpläne zu bestätigen.

Aus Regelzone: Amprion

Von Bilanzkreis: Händler A

An Regelzone: Amprion

Nach Bilanzkreis: Händler B

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