Fahrplanmanagement
(Werktagskalender gemäß § 5 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung)
Gemäß § 5 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung können nachträgliche Fahrplanänderungen regelzoneninterner Fahrpläne bis 16.00 Uhr des auf den Erfüllungstag folgenden Werktags erfolgen. Hierzu ist von den Übertragunsnetzbetreibern ein entsprechender Werktagskalender zu veröffentlichen.
Unter Werktagen sind die Tage von Montag bis einschließlich Freitag ohne gesetzliche Feiertage zu verstehen, wobei folgende Feiertage gelten:
- Neujahr (1. Januar)
- Heilige Drei Könige (6. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Tag der dt. Einheit (3. Oktober)
- Reformationstag (31. Oktober)
- Allerheiligen (1. November)
- Buß- und Bettag
- Heiligabend (24.12.)
- 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
- 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
- Silvester (31.12.)
