Fahrpläne für Abrechnungszwecke

In einigen Fällen werden, wie oben erwähnt, detailliertere Daten für Abrechnungszwecke benötigt. Dies können z.B. sein:

  • Aufschlüsselung nach Ausspeisungen an einem Verteilnetzbetreiber, um diesen in der Abrechnung exakt abbilden zu können, wenn dies die Vertragslage zwischen ÜNB und VNB erfordert.
  • Staatsgrenzenüberschreitung innerhalb einer Regelzone. Auch in diesem Fall werden Fahrpläne für die Ausspeisung benötigt, da hier Transportentgelte fällig werden. (Siehe [1]: Kap. 2.2.4; S 6)

Welche Daten und Parameter in den einzelnen Fällen notwendig sind, werden den Händlern von den jeweiligen ÜNB mitgeteilt.

Diese Daten werden dann ebenfalls in das Formular "INTERN" eingetragen.

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