Bilanzkreis

Erst die Bildung von Bilanzkreisen ermöglicht den Wettbewerb am Strommarkt. Sie wurden deshalb mit der Verbändevereinbarung VV II im Jahr 2000 eingeführt.

In einem Bilanzkreis fasst ein Stromhändler alle seine Einspeise- und Entnahmestellen innerhalb einer Regelzone sowie Fahrplanlieferungen von und zu anderen Bilanzkreisen zusammen. Bilanzkreise werden nicht nur für Stromhändler oder Vertriebsabteilungen von Energieversorgungsunternehmen eingerichtet, sondern beispielsweise auch für große Industriebetriebe, die ihre Strombeschaffung in eigener Regie durchführen. Zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichem wird ein Bilanzkreisvertrag geschlossen. Gegenstand des Vertrags ist die Führung und Abwicklung des Bilanzkreises und die Abrechnung der Bilanzabweichungen.

Der Bilanzkreis(verantwortliche) hat auf der Grundlage möglichst exakter Prognosen dafür zu sorgen, dass innerhalb jeder Viertelstunde die Leistungsbilanz seines Bilanzkreises ausgeglichen ist. Die Leistungsbilanz ist dabei die Summe der Entnahmen einerseits sowie die Summe der Einspeisungen andererseits. Unvermeidbare Abweichungen aufgrund von Prognoseungenauigkeiten werden dem Bilanzkreisverantwortlichen bei einer Unterspeisung in Rechnung gestellt oder bei einer Überspeisung vergütet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Kosten, die dem Übertragungsnetzbetreiber durch den Einsatz von Regelenergie entstehen.

Durch Zuordnung der Bilanzabweichungen eines Bilanzkreises zu einem anderen Bilanzkreis können die Abweichungen insgesamt in Folge der sich hieraus ergebenden größeren Durchmischung minimiert werden.

Aufgrund der verpflichtenden Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien führen die Übertragungsnetzbetreiber EEG-Bilanzkreise. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Bilanzkreis für Windenergie zu. Einspeiser sind Windenergieerzeuger aber auch andere Übertragungsnetzbetreiber, da Amprion gesetzlich verpflichtet ist, einen Anteil von insgesamt 36 Prozent der gesamten deutschen Windenergiestroms in sein Netz zu übernehmen. Die eingespeiste Windleistung ist jedoch eine nur sehr schwierig zu bestimmende Größe. Trotz verbesserter Windprognosen gehört die Windeinspeisung weiterhin zu den häufigsten Ursachen für den Einsatz von Regelenergie zur Glattstellung von Bilanzkreisen.

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