Ausgleichsenergieabrechnung gegenüber Bilanzkreisverantwortlichen
Der Ausgleichsenergiebedarf der Bilanzkreise ergibt sich aus der Summe der Abweichungen zwischen den gemeldeten Fahrplänen und dem tatsächlichen Kundenverbrauch bzw. der tatsächlichen Einspeisung durch die Kraftwerke. Er wird zu jeder Viertelstunde als mittlerer Leistungswert durch den Regelzonensaldo erfasst. Die Abrechnung mit den Bilanzkreisen erfolgt viertelstündlich auf Basis der Arbeitspreise für Regelenergie.
Der Ausgleichsenergiepreis ergibt sich je Viertelstunde aus den Arbeitskosten für die Regelenergie (Sekundärregelreserve und Minutenreserve) dividiert durch den abrechnungsrelevanten Saldo der Regelenergiemenge, wobei der Betrag des Ausgleichsenergiepreises auf den Arbeitspreis des teuersten in der betroffenen Viertelstunde eingesetzten Regelenergieangebotes (Sekundärregelreserve und Minutenreserve) begrenzt ist. Ein kleiner Regelzonensaldo deutet nicht zwangsläufig auf eine geringe Menge eingesetzter Regelenergie, und somit auf geringe Kosten und Preise hin, da auch innerhalb einer Viertelstunde ein Wechsel zwischen positiver und negativer Regelenergie nötig sein kann.
Zum 1. Mai 2010 ist der bestehende Netzregelverbund erweitert worden und besteht seitdem aus den vier Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und der Tennet TSO GmbH. Im Rahmen des Netzregelverbunds haben die Übertragungsnetzbetreiber einen regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) eingeführt. Dies bedeutet, dass in den vier am Netzregelverbund beteiligten Regelzonen je Viertelstunde derselbe Ausgleichsenergiepreis gilt. Der Bilanzausgleichsenergiepreis wird aus den in den vier Regelzonen anfallenden Regelarbeitskosten und der dazugehörigen anfallenden Regelarbeitsmengen je Viertelstunde berechnet.
Neben dem Bilanzausgleichsenergiepreis wird der dazugehörende Saldo der eingesetzten Regelarbeit je Viertelstunde der vier beteiligten Regelzonen veröffentlicht.
Ein positives Vorzeichen entspricht dem Bezug positiver Regelarbeit. Ein negatives Vorzeichen entspricht dem Bezug negativer Regelarbeit (Abgabe überschüssiger Energie).
Rückfragen bitten wir über folgende E-Mail-Adresse unter Angabe von Adresse und Telefonnummer an uns zu richten:
Aktueller Hinweis
Nach MaBiS werden die Ausgleichsenergiepreise ab August 2011 in Euro/MWh veröffentlicht. Die bisherige Veröffentlichung in Cent/KWh steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Alle oben genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit 19%) hinzuzurechnen ist. Die veröffentlichen Daten dienen ausschließlich Informationszwecken. Amprion behält sich vor, die Daten im Bedarfsfall zu aktualisieren.
Alle oben genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer (derzeit 19%) hinzuzurechnen ist. Die veröffentlichen Daten dienen ausschließlich Informationszwecken. Amprion behält sich vor, die Daten im Bedarfsfall zu aktualisieren.
