Vorbereitung für die Anreizregulierung
Entgelte in natürlichen Monopolen – so auch Strom- und Gasnetze können entweder auf dem Wege der Anreizregulierung oder durch Cost-plus-Modelle reguliert werden. Im letzteren Fall bilden die Kosten plus eine regulierte Rendite die Netzentgelte. Die von der Bundesnetzagentur entwickelte Anreizregulierung geht weiter. Sie will Anreize zur Effizienzsteigerung für Netzbetreiber schaffen und diese Fortschritte in einem zweiten Schritt an die Netznutzer weitergeben.
Die Grundlage für die Anreizregulierung schafft das neue Energiewirtschaftsgesetz, das zunächst die Unterschiede bei den Netzentgelten ausgleichen soll. Dazu haben die Netzbetreiber ihre Entgelte zunächst nach der Cost-plus-Methode und den Vorgaben des neuen Rechtsrahmens kalkuliert. Die Bundesnetzagentur prüft und vergleicht die Neukalkulationen.
Der nächste Schritt ist die Anreizregulierung, die 2009 gestartet ist. So wird den Netzbetreibern vorgegeben, wie hoch die Einnahmen aus den Netzentgelten für einen bestimmten Zeitraum sein dürfen (Revenue-Cap-Verfahren). Der Anreiz für das Unternehmen liegt darin, mit diesen Erlösen die Kosten zu decken. Kann das Unternehmen die Kosten weiter senken, so verbleiben diese Senkungen als zusätzlicher Gewinn beim Netzbetreiber.
Während der Regulierungsperiode wird die Höhe der Erlöse anhand einer Regulierungsformel angepasst. Ein allgemeiner Senkungsfaktor orientiert sich am Wachstum der gesamten Netzindustrie; zudem wird ein individueller Senkungsfaktor für jeden Netzbetreiber ermittelt. Ebenfalls wird die allgemeine Preissteigerung berücksichtigt. Aus diesen Faktoren ergibt sich für jeden Netzbetreiber eine Vorgabe: beispielsweise die Senkung der höchtens zulässigen Einnahmen aus Netzentgelten um 3 Prozent pro Jahr über den Zeitraum von 5 Jahren.
Entscheidend für eine sachgerechte Anreizregulierung ist eine Abwägung zwischen kurzfristigen Kosteneinsparungen und langfristig effizienten Investitionen. Vorraussetzung ist, dass Netzbetreiber für ihre Investitionen eine kapitalmarktorientierte, angemessene Rendite erwirtschaften können. Zudem dürfen die von der BNetzA im Vorfeld genehmigten Investitionen nicht nachträglich in Frage gestellt werden. Dies wäre der Fall, wenn die Kapitalkosten bereits genehmigter Investitionen nicht vollständig erlöst werden könnten oder durch Effizienzvergleiche gekürzt würden.
Im Übertragungsnetzbereich existieren darüber hinaus umfangreiche Kostenpositionen, die der Netzbetreiber nicht selbst beeinflussen kann. Insbesondere die Beschaffungsprozesse für Regelenergie, Verlustenergie und die Bewirtschaftung des EEG-Bilanzkreise sind bereits gesetzlich geregelt oder werden durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Eine zusätzliche Anreizregulierung über diese Kostenpositionen hätte zur Folge, dass nicht nur das Verfahren, sondern gleichzeitig auch das Ergebnis (Kosten) reguliert würde.
